Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


Balu1

56, Männlich

  Tourguide

Suzuki

Beiträge: 374

Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von Balu1 am 15.04.2024 17:04

Motorradtour ins Ausland: Welche teuren Fallstricke drohen? | ADAC | Recht? Logisch
https://www.youtube.com/watch?v=l677SbKNbH4
Der zweite Teil wird dann angezeigt 1
Biker-Grüße
Andreas

Antworten

Pehani

61, Männlich

  Weltenbummler

. 1-Yamaha

Beiträge: 2360

Re: Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von Pehani am 15.04.2024 19:41

Servus
also manchmal hab ich das Gefühl, dass man in Deutschland, das in Bürokratie erstickt, zumindest auf der Strasse noch mit die besten Freiheiten in ganz Europa hat. 

Grüsse aus Meitingen
Peter
Herbsttour 2024 - Nmax 155
Yamaha Nmax 155
Pehani - You Tube

Antworten

Kellerrolli

65, Männlich

  Weltenbummler

. Kymco RfF

Beiträge: 3955

Re: Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von Kellerrolli am 15.04.2024 19:46

Ja die nehmen Dir einfach den Roller weg für Monate.  So einfach geht es bei uns doch noch nicht.   Darum fahre ich nicht in die Schweiz.

Antworten

Pehani

61, Männlich

  Weltenbummler

. 1-Yamaha

Beiträge: 2360

Re: Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von Pehani am 15.04.2024 20:01

Ssrvus
Italien, und Österreich sind auch auf dem Trip

Grüsse aus Meitingen
Peter
Herbsttour 2024 - Nmax 155
Yamaha Nmax 155
Pehani - You Tube

Antworten

wrangler

63, Männlich

  Weltenbummler

. 1-Quadro

Beiträge: 382

Re: Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von wrangler am 15.04.2024 23:06

die haben hier noch den Reservekanister vergessen,
denn dieser ist in einigen EU Ländern nicht erlaubt, bzw. nur leer mitführbar.
U.a. in Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Ungarn

Gruß Jürgen

Quadro QV³ "Edelweiss", 350 ccm³
- das wahre Geheimnis des Erfolgs, ist die Begeisterung -

Antworten

wrangler

63, Männlich

  Weltenbummler

. 1-Quadro

Beiträge: 382

Re: Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von wrangler am 16.04.2024 16:47

Ja die nehmen Dir einfach den Roller weg für Monate. So einfach geht es bei uns doch noch nicht. Darum fahre ich nicht in die Schweiz.

kannst du schon machen, denn ein Dreirad Roller (L5e) ist KEIN Kraftrad sondern Kraftfahrzeug
und unterliegt daher überwiegend nicht den Vorschriften für Krafträder.
Außer der Helmpflicht und in manchen Ländern diverser Klamottenpflichten.
.
Womit auch unsere Roller nicht von dem Verbot gemäß Verkehrszeichen 255 erfasst werden.
.
Entgegen Krafträder müssen wir jedoch immer ein Warndreieck mitführen.

Gruß Jürgen

Quadro QV³ "Edelweiss", 350 ccm³
- das wahre Geheimnis des Erfolgs, ist die Begeisterung -

Antworten

mp3freak

54, Männlich

  Rollerfan

. Piaggio

Beiträge: 85

Re: Motorradtour ins Ausland: ADAC-INFO

von mp3freak am 16.04.2024 18:40

Ich informiere mich eh immer während meiner Urlaubsplanung,da die MP3 Fahrer als noch zusätzliches beachten müssen.

Antworten

« zurück zum Forum