Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
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Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Burgi21 am 22.02.2023 06:12Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Pehani am 22.02.2023 08:14Servus
leidigen Thema
Ich bekam auf 3m breiten Gehweg, Roller ganz am Rand geparkt, ein "Ticket". Der freundliche Parkplatzüberwacher drauf angesprochen antwortete: " Hier wird ihr Roller im Prinzip wie ein LKW behandelt"
Grüsse aus Meitingen
Peter
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Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Rhoeni am 22.02.2023 08:43Bei uns in Bad Neustadt darf man in der Stadt überall mit Roller/Motorrad parken.
Jedoch keine Fußgänger behindern. Es sind so alle 15 Meter Bäume, da so nah wie möglich ran und gut ist es. Einfach quer auf den Gehsteig ist nicht gerne gesehen. Um die Bäume müssen die Fußgänger eh rumlaufen. Auf dem Marktplatz darf man auch so am Rand parken, sogar mehrere nebeneinander. Aber so alle 4bis5 Fahrzeuge sollte genug Platz zum durchgehen sein.
Bisher habe ich noch nie einen Strafzettel bekommen.
In Schweinfurt hatte ich einen, wegen Parken auf dem Grünstreifen bekommen. Obwoh ich da fast 4 Monate täglich stand. Also Grünstreifenparken nicht immer erwünscht. Es ist eigentlich ein Glücksspiel. Aber hier bei uns in Unterfranken wird es schon toleriert.
Gruß aus der schönen Rhön, Klaus
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Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von vespisti am 22.02.2023 11:04Hallole
Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel wird es toleriert. Manche machen es halt nicht. Habe so mal ein Knöllchen in Aurich bekommen. Nach einer freundlichen Mail meinerseits wurde es aber eingestellt.
Gruß
vespisti
Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Andy am 23.02.2023 12:19Die Parkscheibe muss der StVO entsprechen
Die Parkscheibe muss gut lesbar angebracht sein.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt vor allem das Aussehen der Parkscheibe überraschend genau. Das liegt vor allem daran, dass die blaue Scheibe ein offizielles Richtzeichen ist, das Ge- und Verbote ausspricht. Zu den Richtzeichen gehören beispielsweise auch Vorfahrtszeichen, Fußgängerüberwege oder Parkverbote.
Anlage 3, Nummer 11 der StVO weist genaue Vorgaben für Maße und Aussehen der Parkscheibe aus:
Maße: 110 x 150 Millimeter
Farbe: Blaue Farbe mit weißer Scheibe inklusive Zeitangaben
Zeiteinteilung: Volle und halbe Stunden
Schrift/Ziffern: DIN 1451 (Schriften für den Straßenverkehr)
Insofern ist Vorsicht bei Werbegeschenken u. Ä. geboten. Solche Parkscheiben entsprechen nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Zudem darf die Werbung nur auf der Rückseite angebracht sein. Auch ein Zettel, auf dem die Ankunftszeit notiert wurde, ist nicht ausreichend.
Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Thomas am 23.02.2023 12:43Ich habe für den Notfall eine 1.99 € Plastikparkscheibe mit Saugnäpfen und Parkscheinhalter dabei. Gibt auch bei Louis eine Scheibe für die Gabel, ob das dann gesehn wird ist mir nicht klar.
Hab die Scheibe erst 2x eingesetzt, liegt dann immer "offen" am Lenker / Tacho und kann entfernt oder verstellt werden. Mache dann immer sicherheitshslber ein Beweisfoto.
Gab auch mal ne Scheibe mit Löchern zum Fixieren und Befestigen
Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Kellerrolli am 23.02.2023 13:23Habe ich noch nie gebraucht, bei uns wird das Parken auf dem Gehweg toleriert ,soweit man keinen behindert.
Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Roland am 23.02.2023 13:27Manchmal muss man auch ein bisschen Risko gehen.
Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von Thomas am 23.02.2023 13:58Auf dem Weg zu den Gurkengläsern durch den Gang mit Autozubehör abgekürzt und zack war die Parkscheibe im Einkaufswagen.
Re: Parkschein/eine Parkscheibe-Roller ?
von VespaResi am 23.02.2023 22:17
Habe immer eine Plastik - Parkscheibe dabei...
Wird mit Wäscheklammern oder Tesa befestigt. Habe bis jetzt Glück gehabt und noch nie einen Strafzettel bekommen...