Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

1  |  2  |  »  |  Letzte [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


Burgi21

63, Männlich

  Eisenarsch

. Suzuki

Beiträge: 4174

Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Burgi21 am 06.11.2023 06:58

Praktische Tipps von der Reinigung bis hin zum Birnenwechsel auf moderne Halogen- und LED-Technik und klären auf, was beachtet werden sollte und was legal ist.
Gruß Bert

Antworten

Roland

56, Männlich

  Tourenheld

. Honda Roller Fahrgemeinschaft Mittelfranken

Beiträge: 2431

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Roland am 06.11.2023 10:18

Hab jetzt schon öfters Zusatzscheinwerfer (am Forza) gesehen. Auch bei Leuten hier aus'm Forum.
Ich persöhnlich fahr lieber am Tag, dann ist ein Lichttuning nicht erforderlich.

Antworten

Steely-Dan

62, Männlich

  BobbyCarfahrer

1-Yamaha

Beiträge: 6

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Steely-Dan am 06.11.2023 12:37

Moin, meine unmaßgebliche Meinung dazu:

Bei meiner 96er Majesty 250 hatte sowohl das Abblend- als auch das Fernlicht Teelichtqualität. Ich bin Tag und Nacht mit Fernlicht gefahren. Hat keinen gejuckt. Vor zwei Wochen hatte ich ich auf H4 LED umgerüstet. War zwar ein wenig Gefummel, aufgrund der Bauform mit Kühlkörper, der Unterschied ist sensationell. Sehr gute Ausleuchtung bei Abblendlicht, wenn ich auf Fernlicht umschalten, setzen die Flugzeuge zum Landeanflug an. Jedenfalls wäre es mir völlig egal, ob die LED für mein Fahrzeug zugelassen ist oder nicht. Da riskier ich eine Verwarnung und bau zum TÜV um. Dafür bleib ich aber am Leben. Ich kann die Umrüstung absolut empfehlen. Aber holt euch nicht den Billigmüll aus dem Netz. Osram oder Philips aus dem Fachhandel. Bei Philips habt ihr drei Jahre Garantie.

Gruß daheim 
Farid 

Antworten

Mikey

54, Männlich

  Fuffifahrer

. Honda Undesirables Viehicle Club 2017

Beiträge: 97

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Mikey am 06.11.2023 14:58

JA, ich sehe das ähnlich 👍
Meine Sicherheit und Sicht ist mir wichtiger als die Verordnungen ❤️


LG Mikey 

Antworten

vespisti

64, Männlich

  Tourenheld

Suzuki

Beiträge: 612

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von vespisti am 06.11.2023 15:56

Hallole
Problem ist aber wenn die Beleuchtung keine Zulassung hat fährst Du ohne Betriebserlaubnis herum. Das geht dann in den Punkte Bereich! Sitze an so einer Stelle. Haben hin und wieder solche Fälle.
Gruß
vespisti

Antworten

Balu1

56, Männlich

  Tourguide

Suzuki

Beiträge: 374

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Balu1 am 06.11.2023 16:13

Ich bin mit dem Licht meines 2003, 650er Burgis voll und ganz zufrieden! Mir kommen öfter Fahrzeuge entgegen die Aufblenden, da antworte ich mit einem kurzrn aufblitzen der Lichthupe. Wenn ich Nacht Fernlicht an habe werden die Straßenseiten weit mit beleuchtet, da habe ich schon so manchen Fuche im vorraus sehen können. Wir Farid schon schrieb, setzen dann die Flugzeuge zum Landeanflug an.
Biker-Grüße
Andreas

Antworten

Wilddieb

64, Männlich

  Tourenheld

. Honda

Beiträge: 711

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Wilddieb am 06.11.2023 18:39

Ich habe mir diesen Sommer die etwas kleineren Zusatzscheinwerfer von Puig an meinen Forza 125 montiert.

https://www.louis.de/artikel/puig-led-zusatzscheinwerfer-beam-2-0/10016296?filter_article_number=10016296

Vor allem aus dem Grund das man auch am Tag für andere Verkehrsteilnehmer deutlich auffälliger ist.

Für die selteneren Fahrten bei Nacht ist das Licht vom Forza schon sehr gut, allerdings haben die Zusatzscheinwerfer den Vorteil
das sie auch die Straßenränder gut ausleuchten, weil der Lichtkegel deutlich in die Breite geht und man so z. Bsp. anwechselndes Wild besser und früher erkennen kann. Hatte im letzten Jahr schon zweimal fast einen Wildunfall.

Wegen der Befestigung am Roller habe ich mir länger Gedanken gemacht, weil ich zum einen keinen Sturzbügel montieren wollte und zum anderen die Montage direkt am Vorderrad für mich auch nicht optimal ist.


Puig_Zusatzscheinwerfer.png

Gruß aus Weilburg, Jörg

Honda Forza 350

Antworten

Pehani

61, Männlich

  Weltenbummler

. 1-Yamaha

Beiträge: 2360

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Pehani am 06.11.2023 21:42

Servus

@Wilddieb, schön gelöst, häufig hängen Zusatzscheinwerfer wie Fremdkörper am Roller. Du hast sie schön integriert.👍

@Vespisti, bin ich ganz bei dir. Scheinwerfer ohne Zulassung hat zur Folge, es erlischt die Betriebsergebnis des Rollers. Strafe ist das Eine, lass (was ich nicht verschreien will) einen Unfall passieren. Der Staatsanwalt wird schnell zu der Erkenntnis kommen, dass der Roller eigentlich gar nicht auf der Straße hätte sein dürfen, was den Unfall dann mal grundsätzlich auch vermieden hätte. 

Grüsse aus Meitingen
Peter
Herbsttour 2024 - Nmax 155
Yamaha Nmax 155
Pehani - You Tube

Antworten

Hanseat
Gelöschter Benutzer

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Hanseat am 07.11.2023 09:23

Ich fahre seit über 10 Jahren nur noch mit LED's sowohl mit Roller als auch Motorrad.
Noch nie hatte ich ein Problem mit den Behörden ( Polizei, § 29 Abnahme etc ).
Es setzt sich langsam der gesunde Menschenverstand bei der Obrigkeit durch ( nicht immer )......
Meine Sicherheit ist mir das alles wert ......besser gesehen zu werden !!   

Antworten

Siew

39, Männlich

  Windelschisser

Beiträge: 8

Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?

von Siew am 11.12.2023 06:41

Das Licht meines Rollers ist auch eine Katastrophe.
Wie sich die Ingenieure da denken konnten "das ist gut so" ist mir ein Rätsel.

Leider kann ich nirgens eine zugelassene gute Alternative finden.
Da ich noch in der Probezeit bin und den Führerschein berufliche brauche,
kann ich mir das Risiko nicht leisten mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln zu fahren.
Meine einzige Hoffnung bleibt, dass mit der Zeit etwas auf den Markt kommt das ich legal nutzen kann.
Verbaut ist eine 12V - 35W (H8), vllt kennt ja doch jemand etwas das ich übersehen habe.

Spritmonitor.de

Antworten
1  |  2  |  »  |  Letzte

« zurück zum Forum