Fahrverbot
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Elmar
Gelöschter Benutzer
Fahrverbot
von Elmar am 21.04.2020 13:55Hallo Rollerfreunde, mit welcher begründung ist Motorrad u. Roller fahren verboten. Fahre doch mit Helm u. visier kann mir keinen bessern Schutz ( Corona ) vorstellen. Natürlich soll man auch keinen Öffentlichen Verkehr nutzen. Radfahren ist angesagt. Habe ein Tolles Foto eines Bundestagsminister gesehen,fährt täglich mit seinem Fahrad mit Anzug und wehender Krawatte ohne Mundschutz in sein Berliner Büro. Was für ein wiederspruch. Schreibt mal bitte eure meinung, komme mir etwas verarscht vor. Gruß Elmar
Re: Fahrverbot
von Rollerblade am 21.04.2020 15:08Hallo Elmar
Ich glaube nicht das es um das Zweirad fahren an sich geht sondern um das was passieren kann
man kann im Internet nur zu genügend nachlesen wieviele Zweiradfahrer sich in der kurzen Zeit
sich schon auf die Schnauze gelegt haben und die nehmen dann den Corona Fällen die Intensivbetten weg.
Also meiner Meinung nach sollte man sich doch noch erstmal zurück halten sollte, auch wenn es in den Fingern juckt
Gruß
Burkhard
immer schön munter bleiben
Re: Fahrverbot
von speedchecker am 21.04.2020 17:16Rollerfahren ist Leidenschaft
Re: Fahrverbot
von Hinni61 am 22.04.2020 04:26Hallo speedchecker
Da stimme ich Dir voll zu !
Gruss Hinni 61
Re: Fahrverbot
von Scooter am 22.04.2020 22:30Mich nerft das auch dass man nicht so fahren darf wie man möchte.
Und ich glaube schon das man in größeren Gruppen bestimmt später auch nicht mehr fahren darf. Aber da können wir uns ja immer etwas aufteilen und einige Minuten abstand halten.
Aber es wird langsam mal Zeit dass es etwas gelockert wird.
Re: Fahrverbot
von Scooter am 28.04.2020 21:48Ab 11. Mai 2020 soll wohl die Ausgangsbeschränkung vorbei sein.
Dann sind wohl wieder Private fahrten möglich.
Aber Abstand halten beim Stopen und Masken müssen dann auch benutzt werden. Haben wir ja eh dabei.
Um Pfingsten sollen auch wieder Gastronomen öffnen dürfen, aber da soll auch abstanf gewahrt werden.
Re: Fahrverbot
von Scooter am 29.04.2020 12:43Je nachdem, wo man wohnt, darf man Roller fahren.
Besonders streng sind die Regelungen bei uns in Bayern. Dort gelten Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung darf man nur aus einem besonderen bzw. "triftigen Grund" verlassen.
Eine Spritztour mit dem Roller allerdings fällt nicht darunter. Zum Einkaufen darf man jedoch immer fahren.
In Sachsen dürfen Motorradfahrer wieder ab dem 27.04. auf die Straße. Vorher war das Fahren nur zur Arbeit erlaubt, ansonsten dróhten Bußgelder.
In den anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, sind private Motorrad-Ausflüge nach wie vor erlaubt. Man darf auch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin mitnehmen. Hier ist jedoch zu beachten, dass viele Aussichtsplätze gesperrt sind. Zudem ist bei Stopps entsprechender Abstand zu anderen Motorradfahrern einzuhalten.