Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

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Scooter

64, Männlich

  Frühgeburt

Beiträge: 759

Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

von Scooter am 21.09.2015 13:27

Wenn Motorradfahrer in einem Pulk fahren, kann das bei einem Unfall zu einem stillschweigenden Haftungsausschluss führen.
Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG Frankfurt.
Vorliegend waren vier Motorradfahrer in einer Gruppe in Form eines sogenannten Pulks unterwegs. Nachdem der erste Fahrer dieses Pulks in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen war stürzte der dahinter befindliche zweite Motorradfahrer und verletzte sich schwer. Der zweite Motorradfahrer ging nunmehr gegen den dritten Motorradfahrer aus dem Pulk vor und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er warf ihm vor, dass er nur deshalb gestürzt sei, weil dieser auf sein Heck gefahren sei. Dies sei dadurch gekommen, weil der dritte Fahrer nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten habe.
Nachdem das Landgericht Darmstadt die Klage des zweiten Motorradfahrers abgewiesen hatte, legte dieser gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Berufung des verletzten Motorradfahrers mit Urteil vom 18.08.2015 (Az. 22 U 39/14) zurück. Eine Haftung des dritten Motoradfahrers nach 7 StVG wegen dem Auffahren aufgrund des geringen Sicherheitsabstandes von 5 Metern bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h scheitert jedenfalls daran, dass innerhalb von einem Pulk normalerweise von einem stillschweigenden Haftungsverzicht für Gefährdungshaftung und leichte Fahrlässigkeit auszugehen ist.
Nach den Feststellungen des Gerichtes sind alle Fahrer des Pulks mit einem zu geringen Sicherheitsabstand einverstanden gewesen. Dies schlossen die Richter daraus, dass sie die Landstraße einvernehmlich in wechselnder Reihenfolge als Gruppe gefahren sind. Aufgrund dieser Entscheidung müssen Motorradfahrer die einvernehmlich in einem Pulk verreisen damit rechnen, dass Gerichte bei vergleichbaren Verstößen eher von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgehen. Ansonsten müssen sie eine anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vor Antritt der Fahrt treffen.
Quelle: Harald Büring (Juraforum.de)

 

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Elmar
Gelöschter Benutzer

Re: Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

von Elmar am 21.09.2015 19:46

Hallo Rollerfreunde,
ich fordere ja auch immer Abstand zu halten, da ich immer ein ungutes Gefühl
habe, wenn ich meinen hinter Mann im Spiegel nicht mehr sehe, weil zu nah aufgefahren
wurde.
Gruß Elmar

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stocki
Gelöschter Benutzer

Re: Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

von stocki am 23.09.2015 16:46

Hallo Rollerfreunde
Abstand in einer Gruppe ist genau so wichtig wie das versetzte fahren. Durch das versetzte fahren kann man einen guten Abstand halten und die Gruppe wird nicht zu lang. Natürlich kann es passieren das auf schmalen Straßen die Abstände sich verändern z.B wenn versetztes fahren nur bedingt oder gar nicht möglich ist, hier muss der Abstand so groß sein das man jederzeit halten kann ohne beim Vordermann an zu klopfen.
Ich persönlich finde das Urteil in Ordnung, nur das man hierfür ein Gericht braucht, wäre doch besser gewesen man spricht vorher darüber.
In diesem Sinne möchte ich nochmal auf die letzte Tour hinweisen(Vierzehnheiligen), es gab keine Probleme mit versetzen fahren oder Abstand halten, gute Truppe.
Gruß Franz

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redbaron
Gelöschter Benutzer

Re: Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

von redbaron am 25.09.2015 08:12

Hallo Stocki,
Vielleicht war ich einfach zu schnell deswegen war ich weit vor dir,
nein,Freunde, Spass beiseite .
wichtig ist das versetzte Fahren und trotzdem genügend Abstand zu seinen Vordermann haben,
alles gut solage es gerade geht, das versetzte Fahren löst sich aber sofort auf wenn Kurven kommen, dann geht es nur noch hintereinander zwecks richtigen anfahrens der Kurve, dann nach den Kurven wieder versetzt, wenn man das alles beachtet  geht alles gut.

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Klaus

60, Männlich

  Spermie

1-SYM Rollerfreunde Untermain

Beiträge: 209

Re: Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

von Klaus am 25.09.2015 10:24

Vorab sei bemerkt, ich bin auf ein absoluter Befürworter des versetzten Fahrens und des Abstandhaltens. Es funktioniert gut auf der Landstraße, der Autobahn und solange die Gruppe nicht allzu groß ist.

Bei Fahrten durch Innenstädte gibt es mit dem Abstandhalten schon wieder ein Problem. Wenn man hier zu viel Abstand hält, verliert man sich schnell an der nächsten Ampel. Dann „provoziert" man einen Stau, weil man auf die Nachzügler warten muss.

Gruß

Klaus

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schoepp

80, Männlich

  Frühgeburt

Kymco Rollerfreunde Unterfranken

Beiträge: 488

Re: Gerichtsurteil zum Gruppen fahren.

von schoepp am 25.09.2015 12:40

Ich finde auch Abstand in der Gruppe und versetzt fahren sollte jeder von sich aus schon machen!
Bei uns in der Gruppe hat es doch immer einwandfrei geklappt!



Gruß Gerd - Rollerfreund aus der "Rhön"


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