TÜV-Gebühren und was bei Überziehen?

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Pehani

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Re: TÜV-Gebühren und was bei Überziehen?

von Pehani am 05.04.2024 22:02

Servus
es ging ja um die Frage, ob man ohne TÜV zum TÜV fahren kann, und nicht ob es mehr kostet. Mein Roller war meine ich 2 Jahre ohne TÜV, kostet mehr, ok, aber man kann ohne TÜV zum TÜV fahren, ohne mit Strafe zu rechnen, zumindest bei uns in Schwaben

Grüsse aus Meitingen
Peter
Herbsttour 2024 - Nmax 155
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Antworten Zuletzt bearbeitet am 06.04.2024 08:50.

Seeraeuber

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Re: TÜV-Gebühren

von Seeraeuber am 05.04.2024 23:20

Da muss ich passen ob man ohne eine Strafe bleibt wenn man von der Polizei angehalten wird.

Gruß vom Seeräuber Klaus


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Burgi21

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Re: TÜV-Gebühren

von Burgi21 am 05.04.2024 23:28

Hallo Peter kenne das auch so wie du mit dem TÜV
Gruß Bert

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OldDutch

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Re: TÜV-Gebühren

von OldDutch am 06.04.2024 00:02

Da muss ich passen ob man ohne eine Strafe bleibt wenn man von der Polizei angehalten

Soweit ich weiß is es in Ordnung wenn man ein Termin Bestätigung zeigt fürs TÜV. 

grüß, Nico 

"Der weg ist das Ziel"           " 

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Rhoeni

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Re: TÜV-Gebühren

von Rhoeni am 06.04.2024 06:26

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen.

Das wichtigste ist, das alte oder auch das schon neue vorher reservierte Nummernschild muß am Fahrzeug sein. Direkter Weg ist auch wichtig. 

Gruß aus der schönen Rhön, Klaus
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Momolein

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Re: TÜV-Gebühren

von Momolein am 06.04.2024 08:02

ich habe jetzt gerade gelesen, dass bei einem Überzug von mehr als 4 Monaten 60,-
€ Strafe fällig werden. Das böse dabei ist, es gibt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg. Gehts noch?

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Seeraeuber

63, Männlich

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. Kymco Rollerfreunde Schwäbischer Wald

Beiträge: 2566

Re: TÜV-Gebühren

von Seeraeuber am 06.04.2024 08:40

Warum? Es ist doch eigentlich Schlampigkeit vom Besitzer wenn er sich nicht darum kümmert. Dazu stellst dir einfach vor das Fahrzeug wäre aufgrund eines Defektes nicht verkehrstauglich, dann wird es wenn dann ein Unfall passieren würde richtig interessant.
Ich habe Selbst einmal 2 Monate verpasst und ohne Murren die Strafe bezahlt, war ja meine eigene Dummheit.

Gruß vom Seeräuber Klaus


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Rhoeni

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Re: TÜV-Gebühren

von Rhoeni am 06.04.2024 08:49

Ich ziehe immer nur in den nächsten Monat, da jedoch gleich in der ersten Woche zum TÜV. 

Aber wer zum Beispiel mit längeren überziehen auf dem direkten Weg vom Wohnort zum TÜV angehalten wird. Der bekommt weder Strafe noch Punkte. 

Gruß aus der schönen Rhön, Klaus
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Momolein

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  Rollerfahrer

Honda

Beiträge: 194

Re: TÜV-Gebühren

von Momolein am 06.04.2024 08:51

die Frage die sich mir stellt: Wird dieser Punkt in Flensburg vom TÜV ausgelöst oder nur bei einer Verkehrskontrolle? Seeräuber: Das ist deine Einstellung zur Ordnung. Bei den Gebührensätzen gehe ich keinesfalls einen Tag früher wie ich muss zum TÜV. Also grundsätzlich dann einen Monat drüber, da kostet das nichts an Mehrgebühren.

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Rhoeni

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Kymco Rollerfreunde Unterfranken

Beiträge: 2061

Re: TÜV-Gebühren und was bei Überziehen?

von Rhoeni am 06.04.2024 08:59

Bei einer Kontrolle. Der TÜV verhängt keine Strafe, aber bei starken Mängeln können die dann die weiterfahrt untersagen. Und wenn man das ignoriert, dann wird die Polizei dazu gezogen Aber wenn das Fahrzeug nicht mehr vom TÜV weggefahren wird, dann gibt es weder Strafe noch Punkte.

Aber wer fährt schon zum TÜV wenn er genau weiß, die Kiste ist so im Arsch damit kann man kaum noch fahren.

Gruß aus der schönen Rhön, Klaus
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Antworten Zuletzt bearbeitet am 06.04.2024 09:03.
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