Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?
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Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?
von vespisti am 11.12.2023 10:27Hallole
Vielleicht mal mit einem TÜV Menschen unterhalten. Vielleicht hat der eine Idee.
Gruß
vespisti
Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?
von Romiman am 11.12.2023 20:03Zusatzscheinwerfer sind die einzige legale Möglichkeit, wenn kein zugelassenes LED-Leuchtmittel und kein passender werksseitiger Hauptscheinwerfer zur Verfügung stehen.
(An meinem früheren BMW C650 GT hatte ich auch einen einzelnen zugelassenen LED-Nebelscheinwerfer angebaut.
Der Roller hatte eine wunderbar passende Aussparung mittig unterm Serienscheinwerfer. Für Halter und Stromversorgung musste ich allerdings kreativ werden.)
CE 04, der "unverkäufliche Baumstamm" mit 110km-Verlängerungskabel...
Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?
von KDO am 13.12.2023 08:14Erlaubt sind bei EU zugelassenen Rollern zwei Zusatzscheinwerfer. Bei älteren Fahrzeugen mit deutscher Zulassung nur einer. Die Scheinwerfer müssen eine E Kennzeichnung haben und damit zugelassen sein. Die Scheinwerfer gibts bei Polo oder Louis. Wo die Scheinwerfer und auch der Schalter angebaut werden dürfen steht im Netz oder weiß die DEKRA.
Beim Roller wegen der Verkleidung etwas schwierig aber eine Lösung gibt's immer.
Gruß Karl
Bremsen macht die Felge schmutzig.
Re: Was ist beim Licht-Tuning erlaubt?
von Bonsai-Triker am 13.12.2023 21:41Ich hatte schon in den 80-ern an meiner Vespa "Begrenzungslampen" montiert. es waren die vom LKW mit nach vorn weiß und hinten rot am Beinschutzbügel. Natürlich "freute" sich der TÜV-Prüfer jedesmal, wenn er Mängel bescheinigen konnte, denn das sei an einem Einspurfahrzeug verboten. Begründung von denen, es sei bei Nacht nicht mehr feststellbar als Entgegenkommender, was da kommt. Und jedesmal war meine Antwort, dass genau deshalb sie dran bleiben!