Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
Erste Seite | « | 1 | 2 | 3 | 4
[ Nach unten | Zum letzten Beitrag | Thema abonnieren | Neueste Beiträge zuerst ]
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Roland am 19.12.2024 10:39...
Glaubst du es wird irgendeinen Zweiradfahrer interessieren wieviel Räder mein Roller hat, um dann zu entscheiden, darf oder darf ich nicht überholen?
Und vor allem siehst ggf. von hinten ja gar nicht, dass du vorne 2 Räder hast.
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Pehani am 19.12.2024 10:47Servus Jürgen,
bin da ganz bei dir, wird in der Praxis keinen interessieren, und die Rennleitung (Polizei😎) blickt auch befingt durch.
Achtung, jetzt kommt die "Wortklaubetei" ☝Nur Fakt ist, und das kenne ich aus Erfahrung, gibt es einen Schadensfall, fährst du den Radler vom E- Bike runter, findet sich ein Anwalt, der dann genau erklärt, dass es sich halt doch um ein Mehrspurfahrzeug handelt, das nicht überholen hätte dürfen.
Zu deiner Kontrolle, rein für Bikes, hätte ich, wie uch mich kenne, spaßeshalber (Wenn es der Polizeibeamte hergibt) mal nachgefragt, ob er mich wirklich kontrollieren will😜
Bei Falschparken auf dem Gehsteig, (Ganz am Rand) hatte mich auf Rückfrage der Ordnunghüter in Kenntnuss gesetzt, dass mein Roller in diesem Fall wie ein Kieslaster behandelt wird🤔
Man sieht, alles eine Frage der Sichtweise
Grüsse aus Meitingen
Peter
Herbsttour 2024 - Nmax 155
Yamaha Nmax 155
Pehani - You Tube
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von wrangler am 21.12.2024 16:23so ein Verkehrszeichen findet sich nicht nur auf einem Schild,
Da passt doch eh kein Auto und nen Fahrrad nebeneinander.