Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
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Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von wrangler am 16.12.2024 13:19ist schon mal wem dieses Verkehrsschild "begegnet"?
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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Urbi am 16.12.2024 14:57Dieses Verkehrsschild, gibt es noch nicht solange und hier bei uns in der Gegend, hab ich so ein Schild noch nicht gesehen.
Unterwegs auch nur 2 oder 3 mal.
Freiheit ist nicht nur für John Wayne ,oder Peter Fonda , da !
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Pehani am 16.12.2024 15:02Servus
noch nie gesehen🤔, kommt vermitlich in sehr schmalen Strassen zum Einsatz, in denen der Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten werden kann.
Grüsse aus Meitingen
Peter
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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Kellerrolli am 16.12.2024 15:04Habe ich auch noch nicht gesehen.
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von vinni am 16.12.2024 16:01Ich hab das tatsächlich schonmal gesehn. War sogar dieses Jahr, wenn ich mich richtig erinnere.
Hab mich dann gewundert, für wen das gelten soll. Motorräder und große Roller sind eigentlich schnell genug und müssen eh nicht überholt werden. Aber gerade die kleinen sind dann doch eher Verkehrshindernis, und ziehen dann nach so einem Schild erstmal eine Schlange hinter sich her (vorausgesetzt die Autofahrer halten sich an das Schild. Wie viele sehe ich, die ein normales Überholverbotsschild misachten, da wird das vermutlich noch mehr ignoriert...)
Aber ich kann auch nicht mehr sagen wo das war. Demnach kann ich auch nicht mehr sagen, bei welcher Verkehrsführung mir das begegnet ist. Es ist jedenfalls sehr selten zu finden.
DLzG
vinni
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Roland am 16.12.2024 17:45Wenn ich den Text unterm Schild richtig interpretiere, darf ich mit meinem Roller ein Fahrrad überholen, die Dreiräder dagegen nicht.
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von Pehani am 16.12.2024 17:55Servus
Roland, genau so isses. Dreiräder dürfen nicht überholen. Bikes mit Beiwagen gelten nicht als mehrspurig, drum eigens erwähnt. Ich stelle mir das mal bildlich vor....... die ersten drei Zweiräder ziehen locker am Fahrrad vorbei, dann kommt ein Dreirad, und "haut den Stempel rein" und überholt nicht, und tuckert mit 15km/h hinter dem Hollandrad her😁
Grüsse aus Meitingen
Peter
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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von wrangler am 16.12.2024 18:33dann wollen wir mal hoffen, dass ihr in dem Moment nicht hinter mir fahrt,
denn dann dürft ihr mich nicht mehr überholen und tuckert ebenso mit 15 km/h daher
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von RollerJo am 16.12.2024 19:34Falsch jürgen! Wir dürfen dich alle überholen, den Einspurer aber nur die Bikes
Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)
von hbroller am 16.12.2024 19:44Na ja, hier auf den sog. Fahrradstraßen fährt man mit dem Wagen gern mal 800 m hinter einem Fahrrad her und in einer Straße in Bremen muss sogar die Straßenbahn rd. 400 m hinter den Fahrradfahrern herfahren.