Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

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wrangler

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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von wrangler am 16.12.2024 19:48

Falsch jürgen! Wir dürfen dich alle überholen, den Einspurer aber nur die Bikes


Falsch Josef,
das Schild 277.1 ist nur eine Erweiterung vom Verkehrszeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art)
Nimmt jedoch in dem Fall nur die einspurigen Fahrzeuge aus, die weiterhin einspurige Fahrzeuge überholen dürfen.
zweispurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, egal von wem.
Wäre ja auch paradox, wenn man als zweispuriges Fahrzeug keine Mopeds überholen darf, aber Autos schon.

Gruß Jürgen

Quadro QV³ "Edelweiss", 350 ccm³
- das wahre Geheimnis des Erfolgs, ist die Begeisterung -

Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.12.2024 19:49.

roterloewe

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Suzuki

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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von roterloewe am 16.12.2024 19:49

Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.


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Seeraeuber

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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von Seeraeuber am 16.12.2024 19:52

Diesem Schilder solltet ihr bald öfters begegnen. Es wird an Engstellen und auch an Fahrradstraßen bisher aufgestellt. Ich kann nur raten sich daran zu halten. Hier in Heilbronn wurden auch Kontrollen durchgeführt wie mir Kollegen berichtet haben.

Gruß vom Seeräuber Klaus


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wrangler

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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von wrangler am 16.12.2024 20:07

Bei Verstoss fällt die Strafe dafür etwas niedriger aus (70 € + 1 Punkt),
als bei dem generellen Überholverbot (100 € + 1 Punkt).
Vorausgesetzt es ist übersichtlich und ohne Gefährdung anderer.

Gruß Jürgen

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RollerJo

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Beiträge: 2073

Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von RollerJo am 16.12.2024 20:25

Man lernt nie aus



und immer eine Handbreit Straße unterm Rad....................
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stormy.monday

64, Männlich

  Tourenfahrer

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Beiträge: 147

Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von stormy.monday am 16.12.2024 20:58

Bei uns stehen diese Schilder in der Umgebung einer Schule in einem Bereich, wo die Fahrbahn enger wird, um die Schüler vor zu dicht überholenden zu schützen.
Werde bei Gelegenheit mal Bilder dazu einstellen.
An DER Stelle halte ich diese Schilder für sehr sinnvoll.

Fahre niemals schneller als Dein Schutzengel fliegen kann...

 

Sym Superduke > Piaggio Sfera125RST > Hyosung Hyper > Vespa ET4 > 3X Aprilia Atlantic125 > Suzuki Epicuro > Honda Pantheon 4 Takt > Peugeot Satelis RS 125 > Burgman 125 K9 > Burgman 125 K3 + Peugeot Ludix > Peugeot Citystar 125 (+ Kymco Agility 50 ) > Malaguti Madison 125 > Peugeot Satelis 125 > Suzuki Epicuro (geborgt) > Honda Forza 125

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Roland

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Beiträge: 2437

Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von Roland am 17.12.2024 09:11

Ich find's trotzdem doof, dass hier zwischen Zwei- und Dreirädrigen Rollern unterschieden wird, und für den einen gilt, was für den anderen nicht gilt.

Ist ja auch z.B. so, wenn ich mit Jürgen den Kesselberg fahren will, muss ich das bis 15 Uhr getan haben, er dagegen hat auch noch den restlichen Tag Zeit dazu.
Irgendwie komisch das ganze.

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Seeraeuber

63, Männlich

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. Kymco Rollerfreunde Schwäbischer Wald

Beiträge: 2698

Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von Seeraeuber am 17.12.2024 12:22

Zu dem Eindruck kann man schon kommen Roland. Das "Problem" da4an ist einfach das beides eigentlich zwei völlig verschiedene %ahr6euge sind für den Gesetzgeber. Mein AK ist einfach ein Motorrad welches einen Motorrradführerschein voraussetzt. Das andere wie ein CV ist für den Gesetzgeber kein Motorrad sondern ein mehrspuriges Fahr6eug, für das ein Autoführerschein ausreicht. 
Manches kann man verstehen, muss man aber nicht. 😉

Gruß vom Seeräuber Klaus


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Roland

56, Männlich

  Tourenheld

. Honda Roller Fahrgemeinschaft Mittelfranken

Beiträge: 2437

Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von Roland am 17.12.2024 12:31

... und beide haben den gleichen Motor, und machen den gleichen Lärm, wenn's diesbezüglich um Fahrverbote geht.

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Pehani

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Re: Überholverbot von einspurigen Fzg. (Verkehrszeichen 277.1)

von Pehani am 17.12.2024 14:16

Servus
....... und am Ende sind es die Hersteller, die eine Lücke gefunden haben und eine neue Fahrzeuggattung (Gott sei Dank für viele Rollerfreunde) kreiert haben. Müsste die Spurbreite vorne 1,5m sein, um mit Autoführerschein fahren zu dürfen, würde es die Dreiräder in der Form vermutlich nicht geben, und keine Verwirrung um das Verkehrsschild. Aber, wie gesagt, sind wir froh dass es ist wie es ist, da fahrt man halt mal (theoretisch) hinter einem Fahrrad drein, während der Nmax 155 entspannt vorbeizieht 😂🤣was solls. 

Grüsse aus Meitingen
Peter
Herbsttour 2024 - Nmax 155
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