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Re: Sommertour von 31. Mai bis 6. Juni 2020
von Scooter am 25.02.2020 21:18Wer nicht dabei ist kann nur was verpassen.
Habe nun auch mit Rollerfahrern aus CZ kontakt, die Eisdiele ist nun woanders. Man hat mir aber schon die neue Adresse gezeigt.
Den Rübezahl habe ich auch schon in Doksy gefunden.
<und wieder ein Tag näher am 31. Mai
Re: Sommertour von 31. Mai bis 6. Juni 2020
von Scooter am 20.02.2020 09:14So nun mal die Teilnehmerliste:
- Resi FRf mit VESPA GTS 300 ie
- Stocki & Elke RfU mit Burgman 650
- Gottfried RfU mit Burgman 650
- Gerd RfF Downtown 125
- Thomas RfF mit Downtown 125
- Dieter RfF mit Harley Davidson
- Klaus RfU mit Kymco Xciting S 400i
- Gottfried FRf mit Vespa 125er
- Louis FRf mit Brixton 125er
- 11ter??
RfU = Rollerfreunde Unterfranken
RfF = Rollerfreunde Fürth
FRf = Freier Rollerfahrer
Re: Sommertour von 31. Mai bis 6. Juni 2020
von Scooter am 18.02.2020 17:56Noch ein schönes Video, wenn auf dem Bily Kamen ein Motorradtreffen ist.
Bei 4:20min sieht man meine Hütte von 2011
Morgen früh mache ich für 8 Hütten eine Vorab Reservierung.
Fahrberechtigung zum Führen von Dreiradrollern in EU Ländern
von Scooter am 18.02.2020 14:55Hier mal Information zum fahren von großen Dreiradrollern ausserhalb von Deutschland und Innerhalb der EU
vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.
Hinsichtlich der Fahrberechtigung zum Führen von Dreiradrollern ist zuerst zu prüfen, wann der Führerschein erworben wurde.
Damit lassen sich drei Gruppen unterscheiden:
- Führerscheininhaber, die den Motorradführerschein ab dem 19.01.2013 erworben haben Der Motorradführerschein (Klasse AM, A1 oder A), der ab dem 19.01.2013 erworben wurde, berechtigt EU-weit zum Fahren von Dreiradroller der entsprechenden Leistungsklasse: Die Klasse AM umfasst dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, bei einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum. Die Klasse A1 beinhaltet dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die Klasse A gilt für alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge. Anhänger dürfen mit diesen Fahrberechtigungen nicht hinter Motorrädern mitgeführt werden.
- Führerscheininhaber, die den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben haben! Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf damit auch alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt. Es handelt sich um Schlüsselzahlen der Europäischen Union, d. h. die Fahrberechtigung gilt in allen EU-Ländern.
- Führerscheininhaber, die den Pkw-Führerschein ab dem 19.01.2013 erworben haben! Die ab dem 19.01.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, ist zu beachten, dass die Fahrberechtigung für Dreiräder nur gilt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft ein wenig behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Schureck
Juristische Zentrale Internationales Recht
Re: Sommertour von 31. Mai bis 6. Juni 2020
von Scooter am 15.02.2020 22:08So eine weitere Tour wäre fertig.
Länge 206km, 4 Besichtigungen, Mittag wird da gemacht wo wir etwas finden.
Start vom Campingplatz
- Ziel:1 Zamecky Park
- Ziel:2 Kostel Stephana
- Ziel:3 Beinhaus von Setlitz
- Ziel:4 Skoda Museum
Bild vom Beinhaus
Internetseite Skoda Museum
Weiter Info folgt
Re: Sommertour von 31. Mai bis 6. Juni 2020
von Scooter am 12.02.2020 16:17Noch ein Hinweis zum Fahren bei den Tschechen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- Im Ortsgebiet 50 km/h. Ausnahmen sind beschildert
- Außerhalb der Ortschaft: Motorrad/Roller 90 km/h.
- Autobahn: Motorrad/Roller 130 km/h.
- In Tschechien gilt absolutes Alkoholverbot! 0,00 Promille
- Bei jeder Verkehrskontrolle wird auch ein Alkoholtest durchgeführt.
- Wer gegen das Alkoholverbot am Steuer verstößt, muss unter Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen
- Krafträder sind Mautfrei.
Re: MTT vom 30.08. - 04.09. 2020
von Rollerblade am 07.02.2020 09:55Siehste, da währe ich nicht darauf gekommen.Obwohl ich schon darüber gelesen habe.
Gruß
Burkhaed
immer schön munter bleiben
Re: MTT vom 30.08. - 04.09. 2020
von Scooter am 07.02.2020 08:08Ja das ist es auch, aber auch noch das Thüringer-August-Event
Re: MTT vom 30.08. - 04.09. 2020
von Rollerblade am 05.02.2020 17:53Ist das vielleicht eine Telekommunikations-Anschluss-Einheit?
Gruß
Burkhard
immer schön munter bleiben
Re: Sommertour von 31. Mai bis 6. Juni 2020
von Scooter am 05.02.2020 12:43Bin mal gespannt, man kann ja kostenlos alles ansehen und hoffe wir finden dann auch den Tigerkäfig.
Versuchte Republikflucht, war ja schon wenn man nur davon gesprochen hat.